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15.11.2022

Martin Schöffel: Bayern unterstützt die Kommunen im Stimmkreis Kulmbach/Wunsiedel mit Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von 20,6 Millionen Euro

Wie es den Städten und Gemeinden in Bayern geht, hat unmittelbaren Einfluss darauf, wie es den Bürgern geht. „Der Freistaat Bayern bleibt der starke und verlässliche Partner unserer Kommunen vom Fichtelgebirge bis zum Frankenwald und in den Jura“, so der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel. „Die Kommunen in meinem Stimmkreis Kulmbach-Wunsiedel erhalten dieses Jahr Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen in Höhe von 20,6 Millionen Euro. Das sind 5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.



„Stabilisierungshilfen sind ein wichtiges Instrument, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern zu erreichen und die kommunale Selbstverwaltung zu sichern“, erläutert Landtagsabgeodneter Martin Schöffel.  

Von den staatlichen Mitteln fließen 3,9 Millionen Euro an den Landkreis Wunsiedel und 1,9 Millionen Euro an den Landkreis Kulmbach. Des weiteren gehen knapp 2 Millionen Euro nach Hohenberg an der Eger und 1,3 Millionen Euro in die Stadt Marktleuthen. Die große Kreisstadt Selb erhält 3,4 Millionen Euro und die Stadt Wunsiedel 1,8 Millionen Euro.

Stabilisierungshilfe sollen strukturschwachen Kommunen dabei helfen ihre Schulden zu tilgen und in überschaubarem Umfang den Haushalt bei unabdingbaren Investitionen zu stärken. Der Freistaat hat den kommunalen Finanzausgleich trotz anhaltender schwieriger Zeiten 2022 auf ein Spitzenniveau von 10,56 Milliarden Euro erhöht. Obwohl die Haushaltslage des Freistaats weiter höchst angespannt ist, wird der kommunale Finanzausgleich 2023 sogar erstmals über 11 Milliarden Euro liegen.

„Die Stabilisierungshilfen sind ein wichtiges Hilfsmittel für finanzschwache Gemeinden. Sie sindlangfristig angelegt und haben schon viel bei unsern Gemeinden bewirkt. Ich setze mich dafür ein, dass es die Stabilisierungshilfen auch weiter und langfristig geben wird, so Martin Schöffel.

Insgesamt 119 bayerische Kommunen erhalten für das Antragsjahr 2022 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen.