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31.08.2021

Förderung für Sport- und Schützenvereine

Sport- und Schützenvereine waren und sind durch die Corona-Pandemie stark belastet. Der Freistaat Bayern will seinen Beitrag leisten, um die negativen Folgen auszugleichen und verdoppelt auf Initiative der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag auch im Haushaltsjahr 2021 die für die sogenannte „Vereinspauschale“ zur Verfügung stehenden Mittel von rund 20 Mio. € auf rund 40 Mio. €. Mit dieser Maßnahme sollen die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise erneut ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden. Nun wurde der Wert einer Fördereinheit nach Sportförderrichtlinien festgelegt. Er beträgt 0,58 € je Fördereinheit. Die für die Verdopplung nötigen zusätzlichen Mittel werden aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie bereitgestellt.

Der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel: „Auch für unsere Sportvereine ist die Corona-Zeit eine schwere Zeit, weil der Betrieb von Trainings- und Vereinsheimen sowie der Verkauf von Eintrittskarten nicht wie gewohnt möglich ist. Aus diesem Grund haben wir auch in diesem Jahr die Vereinspauschale verdoppelt. Das Geld kommt direkt bei den Vereinen an.

Wir wollen, dass auch weiterhin Vereinssport durchgeführt werden kann, der gerade auch Kindern und Jugendlichen sehr zu Gute kommt. Nur mit der ehrenamtlichen Mitarbeit, die in den Vereinen vor Ort geleistet wird, können die Nachwuchsförderung und der Sportbetrieb für alle gewährleistet werden. Ich danke allen Engagierten, die in diesen Zeiten auch unter erschwerten Bedingungen die Fahne in den Sportvereinen hoch halten.“

 

Die Vereinspauschale liegt im Jahr 2021 bei rund 170.000 Euro im Landkreis Kulmbach und rund 230.000 Euro im Landkreis Wunsiedel – und damit nochmals höher als im Vorjahr.

 

Die Höhe der Vereinspauschale hängt von den so genannten Mitgliedereinheiten ab. Sie berechnen sich aus den Mitgliederzahlen, abhängig vom Alter der Mitglieder und von der Zahl der Übungsleiterlizenzen.

Die Vereinspauschale wird jährlich auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderungsrichtlinie) gewährt.

 

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.