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08.08.2021

Einsatz zeigt Wirkung: Einreichungsfrist für Verwendungsnachweise zum Investitionsprogramm Wald verlängert

Es klingt etwas sperrig, aber für Forstwirte in der Region ist diese Neuerung wichtig: Verwendungsnachweise zum Investitionsprogramm Wald dürfen auch nach dem Stichtag 31. Oktober 2021 eingereicht werden. Die heimischen Abgeordneten Emmi Zeulner, MdB und Martin Schöffel, MdL hatten sich in einem gemeinsamen Schreiben an Bundesministerin Julia Klöckner gewandt und sich intensiv für die Änderung rund um das Investitionsprogramm Wald ausgesprochen.



„Die Antragstellung für einen Investitionszuschuss im betreffenden Programm war ab November 2020 möglich. Die Bewilligungen der Rentenbank sind bei einigen Antragstellern aber erst vor wenigen Wochen eingegangen. Die Geräte konnten dementsprechend auch erst jetzt bestellt werden“, erklärt der agrarpolitische Sprecher im Bayerischen Landtag Martin Schöffel das Problem. Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner ergänzt: „Es ist zu bezweifeln, dass die bestellten Geräte alle rechtzeitig vor der Frist im Herbst ausgeliefert werden können und somit wird zahlreichen Antragstellern eine Fristeinhaltung unmöglich sein.“

 

Die Fristsetzung im Herbst rührt daher, dass Mittel aus dem Konjunkturpaket nicht aufs nächste Jahr übertragen werden können. „Haushaltsrechtlich mag das nachvollziehbar sein. Jedoch ist es unseren Land- und Forstwirten vor Ort schlicht nicht vermittelbar, dass sie nun trotz Bewilligung und sofortiger Bestellung unter Umständen keinen Zuschuss erhalten werden,“ hieß es im Schreiben der Abgeordneten.

 

Ministerin Klöckner hat diese Sorgen nun zumindest zum Teil zerstreut. Im Schreiben heißt es unter anderem: „Das BMEL und die Landwirtschaftliche Rentenbank haben sich für pragmatische Lösungen eingesetzt. (…) Sollte die Einreichung des Verwendungsnachweises bis zum 31.Okbtober 2021 aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht möglich sein, können auch Verwendungsnachweise berücksichtigt werden, die bis zum 10. Dezember 2021 eingereicht werden.“ In diesem Fall müsse kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Verzögerungen über den 10. Dezember 2021 hinaus muss der Antragsteller belegen, dass die Verzögerung nicht durch ihn selbst, sondern durch eine Lieferverzögerung zu verantworten ist.

Die Anträge werden von der Landwirtschaftlichen Rentenbank bearbeitet. Die LR hält Kontakt zu Herstellern und Antragstellern bei denen sich Lieferschwierigkeiten anbahnen. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf Übertragungnder Mittel gibt, so ist die LR doch angehalten individuelle Lösungen zu finden. „Wir können allen Forstwirten, die fürchten die Frist nicht einhalten zu können nur dringend raten, sich mit der LR in Verbindung zu setzen. Nur so können gemeinsame Lösungen gefunden werden,“ so die Abgeordneten abschließend. „Die Fristanpassung ist ein wichtiger Schritt im Sinne unserer Forstwirte.“