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Aktuelles

19.04.2022

CSU-Landtagsfraktion setzt wichtige Änderungen im Jagdgesetz durch

Das Bayerische Jagdgesetz wird in zwei Punkten angepasst. Der Bayerische Landtag hat sich nach Änderungsanträgen der CSU-Landtagsfraktion im Rahmen der Haushaltsverhandlungen sowohl für eine rechtssichere Regelung für die Gelegebehandlung als auch für die revierüberschreitende Nachsuche durch anerkannte Nachsuchengespanne ausgesprochen.

„Die Gelegebehandlung hat sich im Rahmen eines Forschungsprojekts der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) als wirksame, effiziente und tierschutzgerechte Form der Regulierung erwiesen,“ betont der agrarpolitische Sprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Martin Schöffel. „Neben der Jagd ist die Gelegebehandlung ein weiterer wichtiger Baustein des Gänsemanegements.  Hierfür gibt es eine einmütige Haltung im obersten Jagdbeirat und unter den betroffenen Jägern und Grundeigentümern.“

 

Was die Nachsuchen angeht, so ist eine Ermächtigungsnorm erreicht worden. „Alle Fragen zur Wildfolge durch anzuerkennende Nachsuchengespanne sollen in einer Verordnung des StMELF nach einer Diskussion im obersten Jagdbeirat erarbeitet werden,“ erklärt der jagdpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Flierl, der das Thema in die Gremien der Fraktion eingebracht hatte. Dadurch werde eine von Praktikern und Nachsuchenführern seit langem geforderte Regelung für die reviergrenzenüberschreitende Nachsuche ermöglicht. „Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung abweichend von den Abs. 1, 2 und 3 Vorschriften zur Wildfolge durch anerkannte Nachsuchengespanne zu erlassen. Es kann insbesondere die Anforderungen, die Anerkennung und die Befugnisse von Nachsuchengespannen einschließlich des Führens von und des Schießens mit Schusswaffen regeln.“ Wir freuen uns, dass  mit dem Koalitionspartner noch rechtzeitig Konsens erzielt werden konnte und damit der Weg für eine Verabschiedung im Landtag freigemacht war.

 

„Wir danken unserem Kollegen Eric Beißwenger als zuständigen Arbeitskreisvorsitzenden für den Bereich Tierschutz für seine Bemühungen um einen Kompromiss unter den beteiligten Verbänden. Unser Vorschlag, der stets auch von Bauern- und Waldbesitzerverband mitgetragen wurde, lag seit dem 4. März 2022 bei allen beteiligten Verbänden und wurde in dieser Woche schließlich unverändert vom Plenum des Bayerischen Landtages beschlossen“, so Martin Schöffel und Alexander Flierl abschliessend.