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Aktuelles

07.10.2021

CSU-Landtagsfraktion will weitere Zusammenarbeit von Freistaat und Kommunen bei der Kommunalwaldbewirtschaftung

Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Niederbayern hat der Arbeitskreis Landwirtschaft der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach Kommunen, die für die Beförsterung ihrer Wälder bisher auf staatliche Dienstleistungen vertraut haben, diese Zusammenarbeit auch in Zukunft fortführen können. Das teilt Martin Schöffel als Vorsitzender des Arbeitskreis Landwirtschaft der CSU-Landtagsfraktion mit. Einen entsprechenden Antrag wird der Arbeitskreis in die Koalitionsberatungen einbringen.

„Vor allem der Klimawandel stellt die Waldbesitzer und damit auch die Kommunen mit eigenen Wäldern vor große Herausforderungen. Deshalb möchten wir es Kommunen, die auch in Zukunft eine staatliche Beförsterung wünschen, ermöglichen auch weiterhin auf die Dienstleistungen der staatlichen Förster zu setzen und die traditionell gute Zusammenarbeit fortzuführen. Die bisherige Regelung sah dafür nur noch eine Möglichkeit bis zum Jahr 2025 vor“, erklärt der unterfränkische CSU-Abgeordnete Thorsten Schwab.

 

Die Betriebsleitung oder Betriebsausführung durch staatliche Förster wird unter Verrechnung der Personalvollkosten an die Kommunen dauerhaft gesichert. „Diese Regelung kommt nicht nur den Kommunen zu Gute, sondern stärkt auch die Kompetenz auf Seiten des Staates, da weiterhin staatliche Praktiker in der der Fläche präsent sein werden und die Kommunen gut beraten und betreut werden“, betont der Arbeitskreisvorsitzende Martin Schöffel abschließend.