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Aktuelles

05.03.2021

Erneut verdoppelte Förderung für Sport- und Schützenvereine

Sport- und Schützenvereine sind weiterhin durch die Corona-Pandemie stark betroffen. Wir wollen die negativen Folgen abfedern,“ so der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel. Auf Initiative der CSU-Fraktion wird die Vereinspauschale für Bayerns Breitensport auch 2021 auf 40 Millionen Euro verdoppelt. Diesem Wunsch der Fraktion hat das Kabinett nun zugestimmt. Die dafür nötigen zusätzlichen Mittel werden aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie bereitgestellt.

Der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel: „Unsere Sportvereine stehen wegen Corona vor großen Herausforderungen, die Einnahmen aus Eintrittsgeldern und Gastronomie sind größtenteils weggefallen. Der Freistaat Bayern hilft schnell und unbürokratisch und wird die Vereinspauschale auf unsere Forderung hin auch dieses Jahr verdoppeln. Wir wollen, dass auch zukünftig Vereinssport durchgeführt werden kann, der gerade auch Kindern und Jugendlichen sehr zu Gute kommt.“

 

Schon 2020 war die Vereinspauschale wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einbußen der Vereine verdoppelt worden. Die Vereinspauschale in Kulmbach und Wunsiedel lag im Jahr 2020 bei 155.000 Euro beziehungsweise 221.000 Euro. Das ist jeweils rund doppelt so viel wie im Vorjahr.

 

Die Höhe der Vereinspauschale hängt von den so genannten Mitgliedereinheiten ab. Sie berechnen sich aus den Mitgliederzahlen, abhängig vom Alter der Mitglieder und von der Zahl der Übungsleiterlizenzen. Pro Mitgliedereinheit liegt die Vereinspauschale regulär bei 29 Cent. Wegen der Coronapandemie ist die übliche Vereinspauschale bereits im letzten Jahr verdoppelt worden.

 

Die Vereinspauschale wird jährlich auf Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderungsrichtlinie) gewährt.

 

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.