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Aktuelles

18.01.2021

CSU Agrarsprecher Martin Schöffel fordert Verzicht auf die Fristsetzung für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Investitionsförderprogramm Landwirtschaft

Letzte Woche ist das Investitionsprogramm für die Landwirtschaft gestartet, das Landwirte unterstützen soll, die in besonders umwelt- und klimaschonende Techniken - zum Beispiel für die Reduktion von Emissionen sowie das passgenaue Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln – investieren wollen. CSU Agrarsprecher Martin Schöffel wendet sich dazu mit einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und fordert Nachbesserungen.

 „Der schnelle Mittelabruf innerhalb kürzester Zeit bei der ersten Antragsrunde zeigt, dass unsere Landwirte sich aktiv dem Modernisierungsprozess stellen, der sich aus den Anforderungen der Gesellschaft nach mehr Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und den Anpassungen an die neue Düngeverordnung ergibt. Sie sind bereit, hier zu investieren und es ist notwendig und richtig, dass der Staat sie hierbei unterstützt.

Ich begrüße die Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass die nächste Förderrunde schon in sechs Wochen startet, da in der ersten Runde nicht alle antragswilligen Betriebe zum Zuge gekommen sind, die sich auf die Antragstellung bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank vorbereitet hatten. Ich hoffe, dass bis zum Start dieser zweiten Antragsrunde die technischen Probleme bei der Antragstellung behoben werden.

 

Nach wie vor großes Unverständnis besteht bezüglich der Fristsetzung 31.10.2021.

Es ist notwendig, dass diese Frist nicht gilt für die Umsetzung von Neubauten von Güllelagern, weil hier die Umsetzung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

 

Dieselbe Problematik kann bei Technikkäufen entstehen. Wenn Lieferzeiten nicht eingehalten werden oder Lieferzeiten wie bei spezieller Gülletechnik über ein Jahr aufgerufen sind, darf für den Antragsteller und Auftraggeber nicht der Zuschuss verfallen. Dies stellt ein nicht zumutbares Risiko für den Antragsteller dar! Es muss doch möglich sein, noch nicht ausbezahlte, aber per Bescheid vergebene Mittel ins nächste Haushaltsjahr zu übertragen und für den Antragsteller zu sichern? Ich fordere Sie auf, an dieser Stelle die Richtlinie entsprechend nachzubessern und damit für Sicherheit und Verlässlichkeit für Antragsteller und Lieferanten zu sorgen.“