MdL
Besuchen Sie uns auf https://www.martin-schoeffel.de

ANSICHT DRUCKEN | DRUCKANSICHT BEENDEN

Aktuelles

08.10.2020

Für Umweltschutz und bäuerliche Landwirtschaft:

Güllekleinanlagen sollen gefördert werden

In einem Dringlichkeitsantrag, den MdL Martin Schöffel gemeinsam mit weiteren Abgeordneten der CSU Fraktion im Bayerischen Landtag eingebracht hat, wird gefordert auch Güllekleinanlagen und kleine Photovoltaikanlagen über das EEG zu fördern.

„Für die Umwelt und auch für die nachhaltige Entwicklung unserer bäuerlichen Landwirtschaft sind Güllekleinanlagen absolut zieführend,“ betont der CSU-Agrarsprecher Martin Schöffel. In einem Dringlichkeitsantrag fordern die
Abgeordneten daher Güllebiogasanlagen im Rahmen der Novelle des EEG so zu fördern, dass sie wirtschaftlich betrieben werden können. „Das gilt auch für kleine Milchviehbetriebe und nicht nur für Großbetriebe,“ betont Martin Schöffel. Außerdem  sollen bestehende kleine Gülleanlagen auch weiterhin gefördert werden. „Es ist aus volkswirtschaftlicher Sicht günstiger eine bestehende Anlage weiterzunutzen als neue Anlagen zu bauen“, betont Schöffel. Die Staatsregierung wird im Antrag daher aufgefordert sich im Rahmen der EEG-Novellierung dafür einsetzen, dass kleine Biogasanlagen, die nach 20 Jahren aus dem EEG herausfallen und die zukünftig Gülle in erheblichem Umfang nutzen wollen, weiter betrieben werden können. Neue Güllekleinanlagen unter 75 kW sollen mit einer erhöhten Vergütung gefördert werden, um Neuinvestitionen voranzutreiben.

In Güllebiogasanlagen kann die Gülle noch zur Energiegewinnung genutzt werden. Zu einem geringen Anteil kann auch Biomasse zum Beispiel aus Stilllegungen darin verwertet werden. „Für unsere bäuerliche Landwirtschaft sind stabile Erträge aus Biogas ein weiteres Standbein, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein,“ so Martin Schöffel.

 

Güllekleinanlagen haben mehrere Vorteile: Der Rohstoff Gülle ist in den Betrieben ohnehin vorhanden, die Anlagen verbrauchen sehr wenig Fläche, sie können Energie ins Netz einspeisen und nicht zuletzt werden durch die Verwertung der Gülle auch Treibhausgase eingespart. „Diese vielen Vorteile sollten auch kleinen Betrieben zugute kommen,“ so Martin Schöffel. „Die Aufnahme der Kleinanlagen auch unter 75 kW ins EEG ist mir daher besonders wichtig.“

 

Auch die Nutzung kleiner Photovoltaikanlagen soll einfacher werden. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt zur Eigenversorgung sollen gänzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Zum Einbau neuer Messsysteme sollen Eigentümer erst ab 14 kW verpflichtet werden.