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Aktuelles

08.04.2020

Obst- und Gemüsepflanzen beim Gärtner oder Blumenhändler vor Ort kaufen

aktuelle Rechtslage während der Corona-Ausgangsbeschränkung

Aufgrund der aktuellen Ausgangsbeschränkungen sorgen sich viele Menschen darum, ob und wie sie an Setzlinge für ihr Gemüsebeet kommen. Mittelständische Gärtnereien müssen beklagen, dass sie ihre Pflanzen wegwerfen müssen, wenn sie nicht verkauft werden. Dabei sind gerade die Pflanzen vom heimischen Gärtner von bester Qualität. Der heimische Landtagsabgeordnete Martin Schöffel weist darauf hin, dass es an dieser Stelle noch viele Unklarheiten gegeben hat. Was mittelständische Gärtnereien betrifft so gilt: Der Produktionsbetrieb in Gewächshäusern oder im Freiland der Gärtnerei wird weitergeführt.

An den Endverbraucher dürfen nicht nur Lebensmittel verkauft werden. Martin Schöffel: „Was Viele nicht wissen: Unter den Begriff Lebensmittel/ Lebensmittelversorgung fällt nicht nur verzehrfertiges Obst und Gemüse sondern darunter fallen auch Salatpflanzen und Pflänzchen wie zum Beispiel Gurken- oder Tomatensetzlinge.“

 

In Gärtnereien, bei denen auf mehr als 50 % der Verkaufsfläche Lebensmittel(-pflanzen) angeboten werden, darf die komplette Verkaufsfläche geöffnet sein. Das andere Sortiment (Zierpflanzen usw.) darf dann mitangeboten werden.

 

Um die Verkaufsfläche entsprechend der Vorgaben des Infektionsschutzes einzuschränken, können auch abgetrennte Verkaufsstände geschaffen werden, so z. B. Direktvermarktungs-Hütten, gesondertes Zelt, Drive-In-Verkauf (Abholung auf Bestellung), abgegrenzter Bereich im Ladengeschäft o.ä. Hier sind die Hygiene-Schutzvorgaben einzuhalten. Martin Schöffel ergänzt: „Viele Gärtnereien bieten außerdem einen Lieferdienst oder kontaktloses Abholen der Waren an. Das gilt sowohl für Gemüsepflanzen als auch für Zierpflanzen. Das ist mit den geltenden Regelungen absolut vereinbar.“

 

Gärtnereien dürfen zudem auf Wochen- und Bauernmärkte Obst, Gemüse und Setzlinge verkaufen. „Wenn auf dem gesamten Wochenmarkt der Verkauf von Lebensmitteln überwiegt sind auch Gärtnerstände, bei denen Zierpflanzen verkauft werden, erlaubt,“ betont der Abgeordnete.

 

„Mir ist bewusst, dass die aktuelle Corona-Lage für Gärtnereien erhebliche Einschränkungen bedeutet, gerade jetzt im Frühjahr. Pflanzen vom heimischen Gärtner haben eine höhere Qualität als Setzlinge vom Discounter. Darum setze ich mich dafür ein, dass die Gärtnerware in unsere Gärten kommt und nicht auf den Kompost! Ich appelliere an alle Lebensmittelhändler: Wenn schon Gärtnerware im großflächigen Einzelhandel verkauft wird, bitte verkauft Ware vom einheimischen Gärtner. Wir brauchen unsere Gärtner auch in der Zukunft! Die Gärtnereien liefern die Ware gerne zu Ihnen“, so Martin Schöffel.

 

„Die aktuelle Krisenlage bedeutet große Einschnitte für viele Wirtschaftsbetriebe, ja große Einschränkungen für jeden von uns. Wenn wir wollen, dass unsere Gärtnereien auch in Zukunft weiter arbeiten können, dann ist es jetzt an uns, genau dort: Beim Gärtner vor Ort einzukaufen. Die Politik kann hier nur Rahmenbedingungen schaffen. Wir versuchen täglich, extreme Härten abzumildern. Das übergeordnete Ziel ist klar: Es geht darum, dass sich möglichst wenige Menschen anstecken, dass alle Kranken behandelt werden können und dass nicht eine Auswahl getroffen werden muss wie in anderen Ländern. Es geht darum, dass Infektionsketten zurückverfolgt werden können und möglichst wenige Menschen durch Covid 19 sterben. Die harten Maßnahmen zeigen Erfolg, das ist die hoffnungsvolle Botschaft für die Menschen in Bayern.“